Compliance
Für die Wech-Gruppe hat korrektes und regelkonformes Verhalten in sämtlichen Bereichen höchste Priorität. Wir stehen seit jeher für eine saubere Unternehmensführung, Transparenz, die Einhaltung der Compliance-Richtlinien und Anti-Korruption.
Mit gegenständlichem, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unternehmensfremde Personen zugänglichen Meldesystem, besteht die Möglichkeit potentielle Missstände und Regelverstöße im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (kurz HSchG) zu melden.
Gemäß diesem Gesetz ist der/der Hinweisgeber/In selbst von negativen Folgen sei-ner/ihrer Meldung geschützt.
Hinweisgeber, welche mutmaßlich falsche oder irreführende Meldungen oder unbe-gründete Anschuldigungen erstatten, haben keinen Schutz im Sinne des Gesetzes bzw. müssen mutwillige Verleumdungen oder Ähnliches als Offizialdelikt zur Verfolgung den Strafbehörden mitgeteilt werden.
Um eine Meldung richtlinienkonform bearbeiten zu können, muss sie ausreichend konkretisiert sein.