Seit dem 1. Juli 2010 ist das neue EU-Bio-Logo auf Bio-Produkten vorgeschrieben. Das Bio-Logo bietet in der EU eine einheitliche Kennzeichnung für biologisch erzeugte Produkte. Diese Vereinheitlichung erleichtert VerbraucherInnen die Auswahl von Bio-Produkten, während LandwirtInnen sie besser in der gesamten EU vermarkten können.
Das Bio-Logo darf nur auf Produkten angebracht werden, welche von einer zugelassenen Kontrollstelle als biologisch erzeugt zertifiziert wurden. Dies bedeutet, dass sie strenge Anforderungen an Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen müssen. Das Logo ist nur für Produkte zulässig, die zu mindestens 95% aus Bio-Zutaten bestehen und zusätzlich strenge Vorgaben für die verbleibenden 5% erfüllen.
Was bedeutet „Bio“ genau? Es bedeutet, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung klar durch gesetzliche Richtlinien geregelt sind und von unabhängigen Kontrollstellen vom Feld bis zum Regal überwacht werden. „Bio“ bedeutet auch, dass durch die besondere Art der Lebensmittelherstellung die Grundlagen unseres Lebens geschützt werden, wie zum Beispiel fruchtbarer Boden, sauberes Grundwasser und die Vielfalt von Arten und Sorten.